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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
§1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen / Art der Vertragsverhältnisse
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die Nutzung der von der Genobilia eG, Ulmenweg 5, 53949 Dahlem (im Folgenden: „Genobilia“) betriebenen Website („www.acasa4you.de“), die Buchungen von Unterkünften, die über diese Website inseriert werden und das Beherbergungsvertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und der Genobilia (§ 1 Ziff. 2 a) dieser AGB) bzw. das Beherbergungsvertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und einem Drittanbieter (im Folgenden auch: „Host“) (§ 1 Ziff. 2 b) dieser AGB). Der Drittanbieter stimmt dem zu. Dem Drittanbieter bleibt jedoch nachgelassen, bezogen auf das Beherbergungsvertragsverhältnis zwischen ihm und dem Buchenden ergänzend oder ersetzend auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verweisen. Solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren das Verhältnis zwischen der Genobilia und dem Drittanbieter hingegen nicht.
(2) Buchungen auf der Website betreffen entweder
a) Unterkünfte der Genobilia (im Folgenden auch: „Eigenobjekte“) oder
b) Unterkünfte (im Folgenden auch: „Drittobjekte“) von Drittanbietern
a) Unterkünfte der Genobilia (im Folgenden auch: „Eigenobjekte“) oder
b) Unterkünfte (im Folgenden auch: „Drittobjekte“) von Drittanbietern
(3) Bei der Buchung von Eigenobjekten nach § 1 Ziff. 2 a) dieser AGB ist die Genobilia Gastgeber. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Buchenden und der Genobilia zustande.
(4) Bei der Buchung von Drittobjekten nach § 1 Ziff. 2 b) dieser AGB ist der Host Gastgeber. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Host zustanden. Die Genobilia ist in diesem Fall Vermittler. Die Genobilia stellt die Website zur Verfügung, inseriert Unterkünfte, vermittelt Buchungen und kann Zahlungsdienste erbringen. Die Genobilia wird nicht Vertragspartei des Beherbergungsvertrags zwischen Buchendem und Host und haftet für die Verletzung von Leistungspflichten des Hosts gegenüber dem Buchenden nicht. Der Host ermächtigt die Genobilia, Zahlungen im eigenen Namen für Rechnung des Hosts einzuziehen.
(5) Die Genobilia und der Host sind keine Reiseveranstalter; es werden keine Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen angeboten.
§2 Angaben bei Registrierung und Buchung / Prüfung durch die Genobilia / Sperrung
(1) Registrierungen (Anlegung eines Kontos) und Buchungen sind nur voll geschäftsfähigen Personen gestattet. Der Buchende macht bei der Registrierung und Buchung vollständige und richtige Angaben und schützt seine Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung. Eine Nutzung des Kontos durch Dritte ist untersagt.
(2) Die Genobilia ist berechtigt, Identitäts-, Bonitäts- und Zahlungsmittelprüfungen sowie Sanktionslistenprüfungen durchzuführen. Buchungsanfragen können durch die Genobilia bei fehlgeschlagenen Prüfungen abgelehnt werden und Buchungen bei fehlgeschlagenen Prüfungen durch die Genobilia storniert werden.
(3) Die Genobilia kann Konten bei Betrugsverdacht oder erheblichem Zahlungsverzug sperren.
§3 Kein Widerrufsrecht des Buchenden
Für die über die Website angebotenen oder vermittelten Beherbergungsleistungen besteht nach den gesetzlichen Maßgaben (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) kein Widerrufsrecht.
§4 Gesamtpreis, Fälligkeit, Kaution, Zahlungsverzug
(1) Die Gesamtpreise bestehen aus Übernachtungspreis, Reinigungsgebühren, Servicegebühren, Kaution sowie gesetzlichen Abgaben (z. B. Kurtaxe). Der Gesamtpreis ist – sofern nicht anders angegeben – bei Buchung fällig.
(2) Kautionen sind wie ausgewiesen zu leisten. Eine Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft.
(3) Der Buchende ermächtigt die Genobilia, autorisierte Zahlungen sowie zulässige Nachbelastungen (z. B. wegen verschuldeter Schäden oder wegen außergewöhnlicher Endreinigung, die infolge von erheblichen Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, erforderlich geworden ist) über das verwendete Zahlungsmittel einzuziehen. Solche Nachbelastungen über das verwendete Zahlungsmittel erfolgen nur nach vorheriger Mitteilung an den Buchenden innerhalb von 7 Tagen nach Check-out mit Begründung und Nachweisen (Fotos oder Kostenbelegen).
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Genobilia bzw. ist der Host berechtigt, Buchungen zu stornieren und den Zugang zur Unterkunft zu verweigern.
§5 Check-in/Check-out
(1) Die maßgeblichen Check-in- und Check-out-Zeiten sind dem jeweiligen Inserat zu entnehmen.
(2) Ein Check out nach der Check-out-Zeit (später Check-out) kann mit 20% des Tagespreises berechnet werden.
(3) Bei Check-in ist auf Aufforderung ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen; gesetzliche Meldeformulare sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
§6 Ersatzunterkunft
(1) Die Genobilia darf im Fall des § 1 Ziff. 2 a) dieser AGB und der Host darf im Fall des § 1 Ziff. 2 b) dieser AGB bei wesentlichen Mängeln oder Überbuchung eine gleich- oder höherwertige Ersatzunterkunft stellen. Kriterien für die Gleich- oder Höherwertigkeit der Unterkunft sind z.B. Lage, Kategorie, Größe, Ausstattung oder Barrierefreiheit. Mehrkosten hat im Fall des § 1 Ziff. 2 a) die Genobilia und im Fall des § 1 Ziff. 2 b) dieser AGB der Host zu tragen.
(2) § 6 Ziff. 1 dieser AGB gilt nicht, wenn die Inanspruchnahme der Ersatzunterkunft für den Buchenden bzw. den Gast nicht zumutbar ist. Lehnt der Buchende bzw. der Gast eine zumutbare Ersatzunterkunft ab, besteht ein Recht des Buchenden auf Erstattung nicht.
§7 Nutzung der Unterkunft durch den Buchenden bzw. den Gast
(1) Schlüssel und sonstige Zugangsmittel sind durch den Buchenden bzw. Gast sorgfältig zu verwahren; bei Verlust wird der darauf beruhende Schaden (z.B. Ersatz und Schlosswechsel) durch den Buchenden ersetzt. In jedem Fall fällt bei Verlust des Schlüssels ein Pauschalbetrag in Höhe von 20% des Tagespreises an. Der Buchende kann den Nachweis führen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
(2) Die Unterkunft ist maximal mit der Personenzahl zu belegen, die in der Buchung angegeben wurde. Sollte eine Mehrbelegung vorliegen, ist die Genobilia bzw. ist der Host zum Rücktritt berechtigt. Im Falle der Mehrbelegung kann die Genobilia bzw. kann der Host gegenüber dem Buchenden einen Aufpreis in Höhe von 25,00 EUR pro Tag für jede mehrbelegende Person verlangen.
(3) Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist dem Buchenden bzw. Gast untersagt.
(4) In den Unterkünften gilt ein Rauchverbot. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot fällt eine Gebühr von 150,00 EUR an. Rauchmelder in den Unterkünften dürfen nicht entfernt oder außer Betrieb genommen werden. Bei Verstoß fällt eine gesonderte Gebühr von 150,00 EUR an.
(5) Mängel sind durch den Buchenden bzw. Gast unverzüglich anzuzeigen. Die gesetzlichen Regelungen (§ 536c BGB) finden Anwendung.
(6) Der Buchende bzw. Gast verpflichtet sich zur rechtmäßigen Nutzung des Internetzugangs. Die Genobilia kann bei Verdacht auf Rechtsverletzungen den Zugang sperren.
§8 Stornierung, Umbuchung, Nichterscheinen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
• Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: Rückerstattung von 100% des Gesamtpreises abzüglich der Servicegebühr
• Stornierung 29 bis 15 Tage vor Anreise: Rückerstattung von 10% des Gesamtpreises abzüglich der Servicegebühr
• Stornierung ab 14 Tage vor Anreise oder Nichterscheinen: Keine Rückerstattung
• Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: Rückerstattung von 100% des Gesamtpreises abzüglich der Servicegebühr
• Stornierung 29 bis 15 Tage vor Anreise: Rückerstattung von 10% des Gesamtpreises abzüglich der Servicegebühr
• Stornierung ab 14 Tage vor Anreise oder Nichterscheinen: Keine Rückerstattung
(2) Der Buchende kann den Nachweis führen, dass ein Schaden durch die Stornierung nicht oder
nicht in der in § 8 Ziff. 1 festgesetzten Höhe entstanden ist.
(3) Umbuchungen sind je nach Verfügbarkeit möglich; hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Buchenden zu tragen.
§9 Haftung der Genobilia / Haftung des Hosts
(1) Die Genobilia/der Host haftet für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit der Genobilia/des Hosts, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Genobilia/des Hosts ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit (§ 9 Ziff. 1 S. 2 dieser AGB) gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Genobilia/des Hosts jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Der Haftungsausschluss nach § 9 Ziff. 1 gilt nicht für etwaige Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche aufgrund einer Garantie oder Ansprüche infolge des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Eine weitergehende Haftung der Genobilia/des Hosts ist ausgeschlossen.
(2) Tritt die Genobilia nur als Vermittler auf (§ 1 Ziff. 2 b) dieser AGB) haftet sie nur für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website sowie für eigene Pflichten aus dem Vermittlungs- und Zahlungsdienstleistungsverhältnis. Die Genobilia übernimmt keine Haftung für Beschaffenheit, Verfügbarkeit, Zusagen, Preise oder Leistungen des Hosts. Ansprüche des Buchenden bzw. Gasts aus dem Beherbergungsvertrag bestehen in diesen Fällen ausschließlich gegenüber dem Host.
(3)
Soweit die Buchungsabwicklung von der Verfügbarkeit technischer Schnittstellen Dritter (z. B. Channel-Manager, externen Websites) abhängt, verpflichtet sich die Genobilia, bekannte Störungen mit zumutbarem Aufwand zu beheben und den Buchenden über erhebliche Beeinträchtigungen unverzüglich zu informieren.
(4)
Die Genobilia haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Strom-/Netzausfällen, Streiks oder Handlungen Dritter, die sie nicht zu vertreten hat.
§ 10 Inhalte, Bewertungen, Websitenutzung
(1) Vom Gast oder Buchenden bereitgestellte Inhalte (z.B. Bewertungen) müssen sachlich und rechtmäßig sein; unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, werbende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte.
(2) Die Genobilia kann Inhalte bei Rechtsverstoßhinweisen prüfen, sperren oder entfernen und geeignete Maßnahmen ergreifen.
(3) Die Genobilia darf Inhalte moderieren, ändern, sperren oder löschen, wenn sie gegen Gesetze, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
(4) Der Buchende bzw. Gast räumt der Genobilia an vom Buchenden bzw. Gast öffentlich bereitgestellten Inhalten (Bewertungen, Fotos, Texte) ein einfaches, weltweites, zeitlich unbefristetes und unentgeltliches Nutzungsrecht zur Anzeige, Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen der Plattform und deren Bewerbung ein.
(5) Es ist untersagt, Buchungen oder Folgeaufenthalte für auf der Website inserierte Unterkünfte unter Umgehung der Website anzubahnen oder abzuschließen. Eine Umgehung liegt vor, wenn eine solche Buchung innerhalb von 12 Monaten nach dem inseratsbezognenen Erstkontakt zwischen Buchendem und Host zustande kommt. Bei einem Verstoß fällt für den Hosts eine Vertragsstrafe von 12 % des Gesamtpreises der jeweiligen Buchung an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der auf der Website verfügbaren Datenschutzerklärung. Diese erläutert Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und etwaige Drittlandübermittlungen. Verantwortliche Stelle für den Betrieb der Website ist die Genobilia.
§ 12 Besondere Regelungen für Werks- und Langzeitunterkünfte
Tritt eine juristische Person oder Personengesellschaft als Buchender auf, haftet diese für sämtliche Entgelte, Schäden und Pflichtverletzungen ihrer entsendeten Personen (Gast) als Gesamtschuldner.
§ 13 Vertragsverwaltung, Abtretung und Änderungen
(1) Die Genobilia kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Für bereits erfolgte Buchungen gelten die AGB zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage. Änderungen werden dem Buchenden rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Buchende nicht binnen drei Wochen und nutzt er die Website weiter oder nimmt eine neue Buchung vor, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Zustimmungsfiktion nach § 13 Ziff. 1 S. 2 dieser AGB gilt nicht für solche Klauseln, die Hauptleistungen betreffen.
(2) Die Genobilia ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen; der Buchende wird hierüber informiert. Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(3) Der Buchende darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur hinsichtlich Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis. Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht; bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Genobilia und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.